WILDLUTSCHER Spezial Leckstein MAIS SÜSS 3 Kilo. Lockt, bindet und lenkt Wild
Art.Nr.: MS11337
WILDLUTSCHER Spezial Leckstein
Lockt, bindet und lenkt Wild
VARIANTE : MAIS SÜSS 3 Kilo ( auch salzig lieferbar )
Größe: 3 kg
Die Hauptzielgruppe ist Rotwild, Muffelwild, Rehwild, Damwild, Sikawild, Gamswild, aber auch Schwarzwild (allerdings nehmen die lieber den Spezial Leckstein süßer Körnermais).
Durch seinen außergewöhnlichen Härtegrad, ist eine wochenlange Nutzungsdauer gewährleistet. Langanhaltender und intensiver Duft sorgt für eine magnetisierende Wirkung.
Wild wird über weite Entfernungen gelockt und gebunden. Durch den Wildlutscher Leckstein ist ein ständiger Anlaufpunkt für das Wild im Revier vorhanden.
Da nicht jeden Tag gekirrt werden muss, ist Ruhe im Revier, was sich nachhaltig auf den Jagderfolg auswirkt. Um die Nutzungsdauer der Lecksteine zu verlängern, empfehlen wir diese vor Regen zu schützen und zum Beispiel mit einem Brett abzudecken.
Eigenschaften:
- lange Nutzdauer (mehrere Wochen, auf Grund des Härtegrades)
- langanhaltender, intensiver Geruch und Geschmack (Sorgt für eine magnetisierte Wirkung)
- bindet und lenkt das Wild
- über Wochen habt ihr ein ständigen Anlaufpunkt für das Wild im Revier (ohne Beunruhigung durch ständiges Kirren)
- Ruhe im Revier
Gewicht: 3 kg
Durchmesser: 160mm
Zusammensetzung: pro 100g: Körner Mais, Zucker 4,2%
Trägermaterial: Glucose
ANBRINGUNG :
An einem Baum zBsp. mit 180er Schraube + M20 Unterlegscheibe, mit einem Seil oder Kette, auf einem Baumstock, mit einer Eisenstange, auf einen Pfahl mit Bedachung (empfohlen !)
Vor direkten Regenwasser schützen, z.B. mit einem Brett
Verlängert die Haltbarkeit !
Empfohlene Höhen:
Schweine : 0,80 -1,20 m
Rehwild : 1,20
Damwild : 1,20 bis 1,40m
Rotwild : 1,20 bis 1,60m
Zweck: Ergänzungsfuttermittel / Lockmittel für Wildtiere
Analytische Bestandteile:
Rohprotein : 3,83 %,
Rohfett: 1,4 %,
Rohfaser : 0,4 %,
Rohasche: 0,7 %,
Calcium : 0,025 %,
Natrium : 0,015%,
Phosphor : 0,135 %,
Magnesium : 0,036%,
Trockenmasse: 94,60%
Bei der Verwendung von Kirr- und Lockmittel, sind die jagdrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Länder, bzw. der jeweiligen Bundesländer zu beachten.
Dieses Produkt entspricht der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln.
Für weitere Fragen stehe ich sehr gerne zur Verfügung !
0676 - 9119990